Derzeit gibt es in der Schweiz 21 Casino-Konzessionäre, von denen jeder einen bestimmten Teil des Landes repräsentiert. Der Bundesrat erhielt jedoch einen Bericht und Empfehlungen der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zur Verbesserung dieses Systems. Zwei zusätzliche Regionen, Lausanne und Winterthur, wurden deshalb hinzugefügt.
Zwei weitere Casinos in Winterthur und Lausanne
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 wichtige Entscheide für die Spielbankenbranche in der Schweiz ab 2025 getroffen. Die bisher erteilten 21 Spielbankenkonzessionen laufen alle Ende 2024 aus. Der Bundesrat hat beschlossen, im Hinblick auf die im Mai 2022 beginnende Ausschreibung zwei zusätzliche Spielbankenzonen in Lausanne und Winterthur einzurichten. Ansonsten sind nur sehr begrenzte Änderungen möglich. Die Grundsatzentscheide des Bundesrates werden in diesem Beitrag zusammengefasst.
Die Konzessionen und Konzessionsverlängerungen der 21 Schweizer Casinos laufen am 31. Dezember 2024 aus. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) einen Bericht und Empfehlungen zur Lage der Schweizer Casinobranche erhalten. Diese Studie diente als Grundlage für wichtige Entscheide des Bundesrates. Die Anzahl, die Art und das Verfahren der Konzessionsvergabe wurden konkret festgelegt.
Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass das Bewilligungssystem keiner wesentlichen Änderung bedarf. In der Stellungnahme heisst es: „Die Casinos werden weiterhin ausgewogen über die interessierten Regionen verteilt.“
„Casinos, die voraussichtlich einen Jahresumsatz von mehr als 30 Millionen Schweizer Franken erzielen, erhalten eine Konzession des Typs A.“
Anzahl und Art der Konzessionen
Der Bundesrat hat der Schaffung von 23 Zonen auf Schweizer Boden zugestimmt. 21 dieser Zonen liegen in einem Gebiet, in dem es bereits ein Casino gibt. Um das vorhandene Marktpotenzial weiter auszuschöpfen, werden in Lausanne und Winterthur zwei neue Zonen für die Erteilung von zwei neuen Konzessionen des Typs A eingerichtet. Damit müssen 10 Standorten innerhalb der 23 Zonen Konzessionen des Typs A erteilt werden, und der Bundesrat kann zusätzlich maximal 13 Konzessionen des Typs B erteilen. Der Höchsteinsatz für Spielautomaten beträgt in Casinos mit einer B-Konzession 25 Schweizer Franken, während es in Casinos mit einer A-Konzession es keine solchen Beschränkungen gibt.
Der Bundesrat hat entschieden, dass eine A-Konzession nur dann erteilt werden soll, wenn der Gesuchsteller mit den am vorgesehenen Standort angebotenen landbasierten Casinospielen einen Bruttospielertrag von mehr als 30 Millionen Schweizer Franken pro Jahr erzielen kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn im Einzugsgebiet 300.000 oder mehr Personen in einem Umkreis von 30 Fahrminuten wohnen.
Konzessionen des Typs B
Für Konzessionen des Typs B wurde festgelegt, dass der Gesuchsteller einen Standort wählen muss, an dem er landbasierte Casinospiele anbieten und einen Bruttospielertrag von mehr als 10 Millionen Schweizer Franken jährlich erzielen kann. Diese Bedingung ist oft erfüllt, wenn im Einzugsgebiet rund 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einem Umkreis von 30 Autominuten leben.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: der Gesuchsteller kann geltend machen, dass er das Kriterium der wirtschaftlichen Tragfähigkeit auf andere Weise erfüllt, etwa durch einen hohen Anteil an Touristen unter den Besuchern, wenn das Kriterium der Bevölkerung im Einzugsgebiet nicht erfüllt ist.
Alle Interessenten können sich um eine Konzession bewerben, da der Bundesrat die neuen Konzessionen in einem offenen Verfahren vergeben will. Der Prozess der Konzessionsvergabe liegt in der Hand der ESBK und im Mai 2022 begann das Ausschreibungsverfahren für die Konzessionsgesuche. Voraussichtlich im Herbst 2023 wird der Bundesrat über die Konzessionsvergabe entscheiden.
Die ESBK befürchtet nicht, dass die Bereitstellung dieser beiden Konzessionen die Spielsucht fördern wird. Auf der Grundlage der vom Bundesamt für Statistik mit Hilfe des Gesundheitssurveys erhobenen Daten würde die Spielbankenkommission alle fünf Jahre eine Untersuchung durchführen.